Intensivberatung
Die Intensivberatung ist in der Regel aus zwei Gründen indiziert:
- Sie kann durch eine/n Richter/in im Zuge eines Urteils angeordnet werden und ist somit eine verpflichtende Maßnahme und Teil des Urteils wie auch das Strafgeld.
- Die Intensivberatung kann aber auch im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung oder des Erlasses eines Strafbefehls auf freiwilliger Basis durchgeführt werden.
Drohendes Fahrverbot
Die Intensivberatung soll bei drohendem Fahrverbot im Falle eines schweren Verstoßes (z. B. bei mehr als 35 km/h zu schnell) helfen, dem Richter glaubhaft zu machen, dass Sie ihr Fehlverhalten erkannt und sich mit fachlicher Hilfe damit auseinandergesetzt haben.
Diese Maßnahme wird oft anerkannt und damit das Fahrverbot abgewendet, welches existenzbedrohend sein kann bzw. kann aufgrund der Maßnahme eine deutlich geringere Strafe verhängt werden.
Den dafür notwendigen Nachweis erbringen Sie durch die Teilnahme an einer Intensivberatung im Umfang von 4 Stunden (in zwei Sitzungen), bei der die Kosten bei 415 € inklusive einer ausführlichen Bescheinigung liegen.
Die Vorteile einer solchen Intensivberatung liegen jedoch nicht nur im Erreichen einer geringeren Strafe. Vielmehr hilft sie dabei, nachhaltige Strategien zu erwerben, die Ihnen den Erhalt der Fahrerlaubnis und die Vermeidung zukünftiger, ähnlich schwerer Delikte ermöglicht.
