Die medizinisch-psychologische Untersuchung
Anordnung wegen waffenrechtlicher Begutachtung
Die waffenrechtliche Begutachtung kann unter zwei Gesichtspunkten angeordnet werden:
- Unterschreitung des Mindestalters (siehe vorzeitige Erteilung)
- Alkohol- und/oder Drogendelikte im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeuges, Kraftfahrzeuges oder dem Führen der Waffen selbst.