Die medizinisch-psychologische Untersuchung
Anordnung wegen verkehrs- und strafrechtlicher Auffälligkeiten
- Bei Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund von 8 Punkten oder mehr
- Bei Erreichen von erneuten 3 Punkten oder mehr und vorheriger MPU aufgrund von Punkten oder Straftaten mit positivem Ergebnis
- Bei Straftaten im Verkehr, die erhebliche Zweifel an der Fahreignung begründen (z.B. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis)
- Bei Straftaten mit aggressivem Hintergrund auch außerhalb des Straßenverkehrs