Die medizinisch-psychologische Untersuchung
Für Fahrlehrer und bei besonderer Verantwortung
Insbesondere Fahrlehrer und andere Menschen mit besonderer Verantwortung im Straßenverkehr (Personenbeförderer, also Taxi- und Busfahrer) unterliegen einer besonderen Aufsicht durch die Fahrerlaubnisbehörde und müssen in der Regel eine MPU durchführen lassen, wenn sie während (nicht zwingend in Ausübung) ihrer Tätigkeit auffällig werden oder im Vorfeld des Erwerbs einer Berechtigung zu einer solchen Tätigkeit auffällig geworden sind.