Die medizinisch-psychologische Untersuchung
Anordnung wegen Drogen am Steuer
- Kenntnis einer Drogenabhängigkeitserkrankung durch die Fahrerlaubnisbehörde
- Kenntnis des Konsums sogenannter harter Drogen durch die Fahrerlaubnisbehörde. Das bedeutet, dass nicht zwingend auch ein Delikt im Straßenverkehr vorgelegen haben muss.
- Mehr als eine Fahrt unter Cannabis mit einem THC-Wert oberhalb von 3,5 ng/ml
Die Rechtslage und die Handhabung sind hier aufgrund der Legalisierung von Cannabis und der aktuellen Diskussionen in der Fachgemeinde (Juristen, Mediziner und Psychologen) jedoch nicht immer klar und konsistent. So werden teilweise auch THC-COOH Werte zur Begründung herangezogen, soweit sie einen regelmäßigen Cannabiskonsum belegen bzw. wahrscheinlich machen, da der regelmäßige Konsum von Cannabis oder anderen Drogen eine drogenfreie Verkehrsteilnahme praktisch ausschließen.