MPU Dauermedikation und Medikamentenmissbrauch

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Die medizinisch-psychologische Untersuchung

Anordnung wegen Dauermediaktion oder Medikamentenmissbrauch

Grundsätzlich ist eine Dauermedikation keine Rechtfertigung für die Fahrerlaubnisbehörden, eine fehlende Fahreignung anzunehmen. Jedoch können bestimmte Sachverhalte die Zweifel an der Fahreignung wecken und zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung führen.

Die Beurteilungskriterien (4. Auflage) nennen hierzu die folgenden drei Gründe:

Dabei ist zu beachten, dass eine Überprüfung möglicher Eignungszweifel nur in solchen Fällen angezeigt ist, in denen sich durch (aktenkundige) Tatsachen begründete Hinweise darauf ergeben, dass ein dauerhaft eingenommenes Arzneimittel die Leistungsfähigkeit und damit die Fahrsicherheit beeinträchtigen kann bzw. anzunehmen ist, dass die Fahrsicherheit dadurch beeinträchtigt wurde oder wenn ein psychoaktiv wirkendes Arzneimittel ein Missbrauchs- bzw. Suchtpotential aufweist.