Die medizinisch-psychologische Untersuchung
Anordnung wegen Alkohol am Steuer
Autofahrer haben eine hohe Verantwortung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden. Daher kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde zur Feststellung der Fahreignung eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen, wenn schwerwiegende Verkehrsverstöße, gesundheitliche Einschränkungen oder andere wesentliche Gründe vorliegen.
- Aufgrund von Fahrten unter Alkohol (einmalig ab1,6 ‰ oder mehrfach ab 0,5 ‰) mit einem Kraftfahrzeug
- Bei Fahrten mit einem Fahrrad (ab 1,6 ‰)
- Kenntnis einer Alkoholabhängigkeitserkrankung durch die Fahrerlaubnisbehörde