MPU Gründe

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Die medizinisch-psychologische Untersuchung

Gründe für die Anordnung

Autofahrer haben eine starke Verantwortung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden. Daher kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde zur Feststellung der Fahreignung eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen, wenn schwerwiegende Verkehrsverstöße, gesundheitliche Einschränkungen oder andere wesentliche Gründe vorliegen.
  • aufgrund von Fahrten unter Alkohol (einmalig ab1,6 ‰ oder mehrfach ab 0,5 ‰) mit einem Kraftfahrzeug
  • bei Fahrten mit einem Fahrrad (ab 1,6 ‰)
  • Kenntnis einer Alkoholabhängigkeitserkrankung durch die Fahrerlaubnisbehörde
  • Kenntnis des Konsums sogenannter harter Drogen durch die Fahrerlaubnisbehörde. Das bedeutet, dass nicht zwingend auch ein Delikt im Straßenverkehr vorgelegen haben muss.
  • Mehr als eine Fahrt unter Cannabis mit einem THC-Wert oberhalb von 3,5 ng/ml.

Die Rechtslage und die Handhabung sind hier aufgrund der Legalisierung von Cannabis und der aktuellen Diskussionen in der Fachgemeinde (Juristen, Mediziner und Psychologen) jedoch nicht immer klar und konsistent. So werden teilweise auch THC-COOH Werte zur Begründung herangezogen, soweit sie einen regelmäßigen Cannabiskonsum belegen bzw. wahrscheinlich machen, da der regelmäßige Konsum von Cannabis oder anderen Drogen eine drogenfreie Verkehrsteilnahme praktisch ausschließen.

  • Bei Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund von 8 Punkten oder mehr.
  • Bei Erreichen von erneuten 3 Punkten oder mehr und vorheriger MPU aufgrund von Punkten oder Straftaten mit positivem Ergebnis
  • Bei Straftaten im Verkehr, die erhebliche Zweifel an der Fahreignung begründen (z.B. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis)
  • Bei Straftaten mit aggressivem Hintergrund auch außerhalb des Straßenverkehrs

Die MPU für eine vorzeitige Erteilung ist für junge Menschen vorgesehen, die das vorgeschriebene Mindestalter für die Erteilung einer bestimmten Klasse derzeit noch unterschreiten und ist normalerweise eine unproblematische Untersuchung. Sinnvoll wird eine Vorbereitung auf diese MPU dann, wenn im Vorfeld schon Punkte aufgrund von Delikten im FAER eingetragen wurden oder im Auszug des Bundeszentralregisters Einträge wegen Straftaten vorliegen.

Insbesondere Fahrlehrer und andere Menschen mit besonderer Verantwortung im Straßenverkehr (Personenbeförderer, also Taxi- und Busfahrer) unterliegen einer besonderen Aufsicht durch die Fahrerlaubnisbehörde und müssen in der Regel eine MPU durchführen lassen, wenn sie während (nicht zwingend in Ausübung) ihrer Tätigkeit auffällig werden oder im Vorfeld des Erwerbs einer Berechtigung zu einer solchen Tätigkeit auffällig geworden sind.

Die waffenrechtliche Begutachtung kann unter zwei Gesichtspunkten angeordnet werden:

  • Unterschreitung des Mindestalters (siehe vorzeitige Erteilung)
  • Alkohol- und/oder Drogendelikte im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeuges, Kraftfahrzeuges oder dem Führen der Waffen selbst

Die Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug bei Einnahme von Medizinalcannabis führen zu dürfen ist mit hohen Hürden durch das Bundesamt für Straßenverkehr und die für die Begutachtung verantwortlichen fachlichen Stellen versehen. Daneben kommen für die komplexe Untersuchung hohe Kosten auf Sie zu.
Im Rahmen der Vorbereitung auf diese Fragestellung seitens der Behörde prüfen wir gemeinsam die Aktenlage und die medizinische Indikation und individuelle Vorgeschichte. Im Anschluss daran beurteilen wir aufgrund dieser Daten ihre grundsätzlichen Chancen, die medizinisch-psychologische Untersuchung mit Erfolg durchführen lassen zu können und bereiten Sie bei günstiger Einschätzung auf die Untersuchung vor.

Sinn und Zweck

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), die im Volksmund häufig abfällig als Idiotentest bezeichnet wird, ist eine Präventionsmaßnahme. Diese soll der Fahrerlaubnisbehörde dazu dienen, aufgrund einer fachlichen Beurteilung einschätzen zu können, ob es mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder zu einem verkehrsgefährdenden Verhalten durch die zu untersuchende Person kommen wird.

Die MPU ist also keine zusätzliche Strafe, sondern bietet die Möglichkeit die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, obwohl in der Vergangenheit eine fehlende Fahreignung aufgrund von Alkohol, Drogen, verkehrs- und/oder strafrechtlichen Delikten festgestellt werden musste.

Deutschland ist im Vergleich mit anderen Ländern damit einzigartig. Die meisten europäischen Nachbarn, insbesondere in Skandinavien verhängen deutlich höhere Geldstrafen, es können Freiheitsstrafen verhängt werden und Fahrzeuge werden beschlagnahmt und versteigert, wobei der Erlös in die Staatskasse fließt. Fahrverbote und Fahrerlaubnisentzüge können bei Wiederholungstätern auch lebenslang gelten.

Insofern ist die in Deutschland etablierte MPU eine für die Betroffenen zwar unangenehme und auch mit Kosten verbundene Maßnahme, jedoch sollten sich Betroffene verdeutlichen, dass diese Maßnahme nicht der Bestrafung dient, sondern dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer, die durch das frühere Verhalten gefährdet, manchmal sogar verletzt oder getötet wurden.